Das war das große Thema, um das es am 30. November 2016 in unserer Hauptstelle in Oesede ging.
Steuerberaterfrühstück
Sozialversicherungspflicht- ja oder nein? So schränken Sie Ihre Haftung bei Scheinselbständigkeit, arbeitnehmerähnlichen Selbständigen und Geschäftsführern ein.
30 Steuerberaterinnen und Steuerberater folgten der Einladung der Vorstände Wolfgang Beckstedde und Timo Kaiser sowie der Firmenkundenberater der Bank zu einem gemeinsamen Frühstück, wobei es um dieses interessante Thema ging.
Um die Frage der Sozialversicherungspflicht genau zu klären und zu erläutern, konnte unsere Bank Herrn Dr. Hartmut Paul - Partner der jura ratio Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berlin – gewinnen.
Herr Dr. Paul ist seit über 35 Jahren im Bereich der Sozialversicherung tätig und als ausgewiesener Experte (EU- zugelassener Sachverständiger) ein idealer Gesprächspartner im Hinblick auf Haftungsrisiken.
Bei beschäftigten Arbeitnehmern ist die Sachlage klar: Sie sind sozialversicherungspflichtig anzumelden, haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auf bezahlten Urlaub und unterliegen dem Kündigungsschutz. Für Unternehmen stellen die strengen arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen jedoch oft ein Hemmnis dar. Sie nutzen daher gern die Möglichkeit, Selbständige, sogenannte Freie Mitarbeiter, mit Tätigkeiten zu beauftragen. Arbeitet ein Freier Mitarbeiter aber tatsächlich nicht selbständig, sondern abhängig, erlangt er den Status eines Arbeitnehmers. Die Folge: Scheinselbständigkeit. Dem Arbeitgeber drohen erhebliche arbeitsrechtliche und finanzielle Risiken.
Nach einem lebhaften Vortrag mit vielen Fragen und einigen Diskussionen waren sich alle Steuerberater/-innen einig, dass dieses Thema genau den Zahn der Zeit trifft und in ihrer täglichen Arbeit mit den Mandanten von großer Bedeutung ist.