- Unterstützung beim Sparen
- Bei Altersvorsorge, Bau- und VL-Sparen
- Auch für Studenten und Auszubildende
Staatliche Förderung
Jetzt staatliche Förderung sichern
Anspruch auf staatliche Förderung beim VL-Sparen mit Aktienfonds oder beim Bausparen haben insbesondere Arbeitnehmer, Studenten oder Auszubildende. Gerne hilft Ihnen Ihre Volksbank Düte-Ems eG im Rahmen der Genossenschaftlichen Beratung bei der Beantragung der finanziellen Unterstützung vom Staat. Gut zu wissen: Auch wenn Sie sich erst zum Jahresende dazu entscheiden, die Förderung zu beantragen, erhalten Sie noch die komplette Förderung für das gesamte Jahr.
Verständlich erklärt: Staatliche Förderung
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (Stand: April 2018)
Staatliche Zulage beim VL-Sparen mit Aktienfonds
Das VL-Sparen mit Aktienfonds belohnt der Staat mit der Arbeitnehmersparzulage. Das sind 20 Prozent der im Jahr eingezahlten Beträge – bis zu einem Höchstbetrag von 400 Euro – somit bis zu 80 Euro jährlich für Alleinstehende. Diese Förderung erhalten Alleinstehende seit dem 1. Januar 2024 bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro. Verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Arbeitnehmer profitieren von der Verdopplung der Einkommensgrenze auf 80.000 Euro. Dann beträgt die Arbeitnehmersparzulage maximal 160 Euro jährlich bei einer Beitragszahlung von 800 Euro.
Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen
Beim VL-Sparen mit einem Bausparvertrag erhalten Arbeitnehmer eine Arbeitnehmersparzulage von bis zu 43 Euro pro Jahr. Bei dieser Förderung liegt die Grenze für Alleinstehende bei einem zu versteuernden Einkommen von 40.000 Euro. Bei Verheirateten oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden gilt auch hier eine Verdopplung auf 86 Euro bzw. 80.000 Euro.
Wohnungsbauprämie für Sparer mit einem Bausparvertrag
Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben alle in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Personen ab 16 Jahren, die in einen Bausparvertrag einzahlen. Es gelten feste Einkommensgrenzen: Für Alleinstehende liegt die Obergrenze bei 35.000 Euro, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften bei 70.000 Euro (zu versteuerndes Einkommen). Auf Beiträge bis zu 700 Euro zahlt der Staat 10 Prozent. Sie erhalten demnach bis zu 70 Euro staatliche Förderung für Ihre Einzahlungen. Für Ehepaare und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebende verdoppelt sich der Höchstbetrag der förderfähigen Beiträge auf 1.400 Euro und die Prämie auf bis zu 140 Euro.
Förderung der privaten Altersvorsorge durch Riester-Rente
Bei der Riester-Förderung ist der Mindesteigenbeitrag, den Sie leisten müssen, um gefördert zu werden, abhängig von der Höhe des Vorjahreseinkommens. Er beträgt aber mindestens 60 Euro pro Jahr. Wird der Mindesteigenbetrag auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag gezahlt, erhalten Sie mindestens eine jährliche Grundzulage von 175 Euro und profitieren darüber hinaus ggf. von steuerlichen Vorteilen, denn Sie können die Beiträge in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigen. Berufseinsteiger unter 25 Jahren (maßgeblich ist hier das Alter zu Beginn des Beitragsjahres) bekommen außerdem für das erste Vertragsjahr eine einmalige staatliche Zulage von 200 Euro, sofern der Mindesteigenbeitrag geleistet wurde. Haben Sie Kinder, die im Jahr 2008 oder später geboren wurden, bekommen Sie zusätzlich eine jährliche Kinderzulage von 300 Euro. Für vor 2008 geborene Kinder sind es 185 Euro. Entscheidend ist aber immer die vollständige Zahlung des Mindesteigenbeitrages im entsprechenden Kalenderjahr.
Steuervorteile bei der Rürup-Rente
Selbstständige können mit der Rürup-Rente steuerliche Vorteile bei der privaten Altersvorsorge nutzen. Im Jahr 2023 dürfen Alleinstehende Vorsorgebeiträge von bis zu 26.528 Euro steuerlich geltend machen, von denen sich dann 96 Prozent, also bis zu 25.467 Euro als Sonderausgaben steuermindernd auswirken. Als Ehepaar oder eingetragene Lebenspartnerschaft können Sie bis zu 53.056 Euro steuerlich geltend machen und dann bis zu 50.934 Euro als Sonderausgaben abziehen.
Zuletzt aktualisiert am 06. Januar 2024